Die Prüfung, Gestaltung und Durchsetzung von Verträgen, aber auch von Vertragsbedingungen spielen in allen Rechtsbereichen unserer Kanzleitätigkeit eine große Rolle.
Um Situationen zu vermeiden, in denen eine vertragliche Situation unklar oder ungünstig ist, gilt es von Beginn an Wert auf professionelle Vertragsgestaltung bzw. Vertragsprüfung zu legen. Denn professionelle anwaltliche Unterstützung zu Beginn eines Vertragsverhältnisses reduziert das Risiko von Rechtsstreitigkeiten über Verträge und aus Verträgen deutlich.
Deswegen unterstützen wir Sie bei der Erstellung, Prüfung und Aktualisierung von Verträgen und Vertragsbedingungen u.a. im Versicherungsrecht, im Bankrecht und wenn es um klassische Kaufverträge geht. Und sollte es doch einmal zu Konflikten über einen Vertrag kommen, unterstützen wir Sie außergerichtlich und vor Gericht.
Gute Verträge tragen individuellen Konstellationen und Risiken Rechnung und sind deshalb bestenfalls „Maßarbeit“, vor allem im Businesskontext. Das gilt für Einzelverträge, aber auch für Verträge, die standardisiert und in großer Anzahl in Unternehmen verwendet werden.
Mit langjähriger Erfahrung im Vertragsrecht in sehr unterschiedlichen Bereichen kümmern wir uns darum, für Sie exakt die Verträge zu entwerfen, die Sie benötigen. Genauso können Sie uns gerne ansprechen, wenn es um bereits bestehende Verträge bzw. Vertragsvorlagen geht: Wir prüfen vorhandene Verträge auf Herz und Nieren und klären mit Ihnen, ob diese Verträge noch aktuellen Anforderungen gerecht werden. Besteht Änderungsbedarf an Ihren Vertragsvorlagen, setzen wir die notwendigen Änderungen natürlich für Sie um und informieren Sie auf Wunsch auch über weiteren Änderungsbedarf im Verlauf der Zeit.
Leistungen im Bereich Vertragsrecht:
- Vertragsgestaltung // Erstellen von Verträgen
- Individuelle Verträge
- Musterverträge // Vertragsvorlagen
- Prüfung von Vertragsvorlagen
- Aktualisierung von Vertragsvorlagen
Auch wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen standardisierte Vertragsbestandteile sind: AGB / AVB müssen sehr genau zum jeweiligen Geschäftsmodell bzw. zu unterschiedlichen Geschäftsmodellen im Unternehmen passen. Das Gleiche gilt für Widerrufsbelehrungen.
Sowohl AGB als auch Widerrufsbelehrungen sollten deswegen individuell erstellt werden. Das minimiert schlichtweg das Risiko einer massenhaften Inanspruchnahme z.B. im Wege von Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen. Aus dem gleichen Grund sollten diese Rechtstexte regelmäßig auf Aktualität geprüft und bei Bedarf angepasst werden, da Rechtsprechung und Gesetzgebung gerade in diesem Bereich stark in Bewegung sind.
Wir beraten und unterstützen Unternehmen seit vielen Jahren, wenn es um die Gestaltung, Prüfung und Aktualisierung von AGB, Widerrufsbelehrungen und anderen Rechtstexten geht – natürlich immer unter Beachtung aller einschlägigen rechtlichen Vorgaben, z.B. aus dem Europarecht allgemein wie z.B. dem Verbraucherschutz. Sprechen Sie uns gerne an.
Leistungen im Bereich AGB & Widerrufsbelehrung:
- Prüfung bestehender AGB & Widerrufsbelehrungen
- Aufsetzen neuer AGB & Widerrufsbelehrungen
- Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung
- Berücksichtigung gesetzlicher Neuerungen inkl. Europarecht
- Umsetzung verbraucherrechtlicher Vorgaben
Auseinandersetzungen über Rechte und Pflichten aus Verträgen bleiben nicht aus – Auseinandersetzungen über nicht oder nicht korrekt erfüllte Verträge ebenfalls nicht. In solchen Fällen geht es dann entweder darum, die vertraglich geschuldete Leistung effektiv und im Einzelfall angemessen einzufordern. Oder es geht darum, Ansprüche und Rechte geltend zu machen, die aus der Schlechterfüllung resultieren, wie z.B. Minderung, Rücktritt oder auch Schadensersatz.
Genauso kann es aber auch wichtig sein, unberechtigte Forderungen von Vertragspartnern wegen vermeintlicher Vertragsverletzungen abzuwehren, falls man damit konfrontiert wird.
In diesen Fällen unterstützen wir Sie. Dabei legen wir großen Wert darauf, zunächst einvernehmliche Lösungen zu finden, vor allem wenn es um Auseinandersetzungen mit wichtigen und/oder langjährigen Vertragspartnern geht. Das schont Vertragsbeziehungen und spart Geld. Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht möglich sein, scheuen wir nicht davor zurück, für Sie gerichtlich vorzugehen.
Leistungen bei Abwehr & Durchsetzung vertraglicher Ansprüche:
- Durchsetzung vertraglicher Ansprüche auf Erfüllung, Zahlung, Überlassung etc.
- Abwehr unberechtigter solcher Ansprüche
- Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen bei Nichterfüllung eines Vertrages / Schlechtleistung (Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz etc.)
Sind Verträge gescheitert – zu Beginn oder mitten in der Vertragsausführung – bleibt das in aller Regel nicht ohne rechtliche Konsequenzen, vor allem wenn schon Leistungen ausgetauscht wurden. Derartige Verträge müssen rückabgewickelt werden. Das geschieht entweder auf der Grundlage entsprechender vertraglicher Vereinbarungen zu diesem Thema oder aber auf Grundlage gesetzlicher Regelungen, wenn keine individuellen Vereinbarungen dazu existieren.
Bestenfalls ist es auch hier möglich, einvernehmliche Lösungen zu finden und die Rückabwicklung z.B. einvernehmlich verbindlich zu regeln. Andernfalls bleibt die Durchsetzung gesetzlicher oder vertraglicher Ansprüche vor Gericht.
Benötigen Sie anwaltlichen Rat bzw. anwaltliche Unterstützung bei der Rückabwicklung eines gescheiterten oder gekündigten Vertrages, sind wir gerne Ihre Ansprechpartner, sei es in außergerichtlichen Verhandlungen oder vor Gericht. Und sollte eine Rückabwicklung – auch Zug um Zug – nicht mehr möglich sein, setzen wir gerne auch Ihre Ansprüche beispielsweise auf Wertersatz durch.
Leistungen bei Rückabwicklung von Verträgen:
- Prüfung der Rechtslage // Wirksamkeit des Vertrages
- Klärung und Durchsetzung vertraglicher / gesetzlicher Herausgabeansprüche
- Vereinbarungen zur Rückabwicklung von Verträgen
- Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Wertersatz
- Prüfung von Folgeansprüchen (Schadensersatz etc.)