Das Gesellschaftsrecht „begleitet“ Unternehmen und Unternehmer von Beginn an: so stellen sich zu Beginn oder bei einer Ausweitung der unternehmerischen Tätigkeit Fragen zur optimalen Rechtsform – verbunden dann in der Regel auch mit dem Bedürfnis nach professioneller gesellschaftsvertraglicher Ausgestaltung der passenden Rechtsform.
Später hingegen rückt dann nicht selten die Umgestaltung der Gesellschaft – vertraglich und in der Rechtsform – in den Fokus und nicht selten auch der Wunsch und die Notwendigkeit, eine Unternehmensnachfolge optimal zu gestalten. Für Kaufleute bzw. Handelsunternehmen gesellen sich dann zu gesellschaftsrechtlichen Themen auch Fragen aus dem Handelsrecht.
Um Ihnen in Ihrer unternehmerischen Tätigkeit als Inhaber, Gesellschafter oder Selbstständige(r) Rechtssicherheit in Fragen des Gesellschaftsrechts und Handelsrechts zu geben, sind wir gerne Ihre Ansprechpartner in diesen Bereichen.
Wer unternehmerisch aktiv ist – ob im kleinen Rahmen, als Start-up, als etabliertes KMU oder als großes Unternehmen –, kommt in aller Regel früher oder später mit dem Gesellschaftsrecht in Berührung.
Je nach Geschäftsmodell und Risikopotenzial des konkreten Geschäftsmodells empfehlen sich unterschiedliche Rechtsformen – von der GbR bis hin zur Aktiengesellschaft gibt es viele Möglichkeiten mit unterschiedlichen Anforderungen, Vorteilen und Nachteilen, die es im konkreten Fall auszuloten gilt. Ist klar, welche Form ein Unternehmen oder eine Tochtergesellschaft etc. haben soll, geht es an die Umsetzung: in Form eines individuellen Gesellschaftsvertrages bzw. einer Satzung, die Geschäftsmodell und die Interessen aller Beteiligten optimal abbilden sollte. Genauso kann für eine GmbH auch ein Geschäftsführervertrag notwendig werden. Und nicht zuletzt kann es im laufenden „Gesellschaftsalltag“ zu gesellschaftsrechtlichen Problemen und vertragsrechtlichen Konflikten innerhalb der Gesellschaft und mit Außenstehenden kommen.
Deshalb beraten wir Sie in den gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten, in denen Sie professionellen Rat benötigen – von der Idee zur Gründung eines Unternehmens über Rechtsfragen im Unternehmensalltag und in Gesellschafterstreitigkeiten bis hin zum Verkauf oder der Abwicklung eines Unternehmens, bei Bedarf auch wenn es um insolvenzrechtliche Fragen geht. Und sollte in einer gerichtlichen Auseinandersetzung anwaltliche Unterstützung notwendig werden, vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor Gericht.
Wir sind im Gesellschaftsrecht gerne Ansprechpartner u.a. für folgende Themen:
- Rechtsformwahl GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, UG, GmbH, AG etc.
- Entwurf, Prüfung & Anpassung Gesellschaftsvertrag & Satzung
- Unterstützung bei der Gesellschaftsgründung
- Gewerbeanmeldung, Eintrag im Handelsregister
- Vorbereitung Notartermine
- Gesellschafterstreit (Gewinnverteilung, Aufnahme / Ausschluss Gesellschafter etc.)
- Beschlussanfechtungen
- Durchsetzung von gesellschaftsrechtlichen / vertragsrechtlichen Ansprüchen vor Gericht
- Beratung auch zum Thema Insolvenz / Insolvenzreife
Das Handelsrecht kennt für Einzelkaufleute und für Formkaufleute (z.B. GmbH oder Aktiengesellschaften) einige besondere rechtliche Vorschriften. So gibt es beispielsweise für den Handelskauf bzw. Handelsgeschäfte Regelungen, die vom normalen Kaufrecht abweichen und z.B. besondere Prüf- und Rügepflichten beinhalten.
Genauso zählen zum Handelsrecht nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) aber auch Vorschriften, die sich auf den Vertrieb und Verkauf von Waren beziehen – z.B. über Handelsvertreter, über Vertragshändler und auf Kommission. Für Kaufleute und Unternehmen gilt es dann, einerseits spezifische kaufmännische Rechte und Pflichten im Alltag zu kennen. Andererseits ist es aber auch wichtig, diese spezifischen Regelungen verlässlich in eigenen Verträgen umzusetzen, beispielsweise in spezifischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bzw. Lieferbedingungen für das eigene Geschäftsmodell oder aber in Verträgen mit Handelsvertretern, in Franchiseverträgen oder Kommissionsverträgen.
Im Handelsrecht stehen wir Ihnen u.a. zu diesen Themen zur Verfügung:
- Handelskauf
- Kommission-Vertrag
- Franchise-Vertrag / Franchise-Vereinbarung inkl. Lizenzen
- Handelsvertretung: Handelsvertretervertrag, Vergütungsansprüche etc.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB / kollidierende AGB
- Allgemeine Lieferbedingungen (ALB)
- Wettbewerbsverbote
- Gebietsschutz
- Provisionen
- Ausgleichsanspruch / § 89b HGB
- Verhandlung / Durchsetzung / Abwehr vertraglicher / gesetzlicher Ansprüche