Der Schwerpunkt unserer Kanzlei ist das Bank- und Kapitalmarktrecht. Nicht umsonst sind alle drei Partner unserer Kanzlei Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und haben alle mehr als zehn Jahre – teilweise mehr als 20 Jahre – Erfahrung in diesem Bereich. Eine starke Kompetenz, von der unsere Mandanten vor allem in diesem Bereich profitieren.
Im Bank- und Kapitalmarktrecht unterstützen wir vor allem Banken, Sparkassen und Unternehmen in allen wesentlichen Fragen zum Bank- und Kapitalmarktrecht, v.a. mit den Schwerpunkten zu den Themen Darlehen und Leasing sowie Vertragsgestaltung.
Ein wichtiger Bereich unserer Arbeit für unsere Mandanten im Bankrecht ist der Bereich Leasing mit einem Schwerpunkt auf dem Leasingvertragsrecht. Mit besonders viel Erfahrung und Wissen kümmern wir uns hier vor allem um die Gestaltung von Leasingverträgen etc. und die Durchsetzung von Ansprüchen aus Leasingverträgen.
Denn auf der einen Seite ist es für Finanzinstitute und Unternehmen wichtig, verlässliche Verträge, Vertragsmuster und Allgemeine Vertragsbedingungen zu haben. Andererseits profitieren Finanzinstitute und Unternehmen aber natürlich auch davon, wenn sie im laufenden Vertrag, am Ende der Vertragslaufzeit und bei der Vertragsabwicklung professionell anwaltlich beraten und betreut sind – außergerichtlich und vor Gericht.
Deshalb unterstützen wir Sie gerne deutschlandweit mit unserer jahrelangen Erfahrung und spezifischem fachlichem Know-how.
Im Leasingrecht sind wir Ansprechpartner u.a. für folgende Themen:
- Prüfung und Gestaltung von (Verbraucher-)Leasingverträgen (Kilometerleasing, Restwertleasing, Operate-Leasing) und Mietkaufverträgen,
- Prüfungen Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) auf Aktualität,
- Fragen rund um den Widerruf eines Leasingvertrages,
- Prüfung, Geltendmachen und Durchsetzung von ausstehenden Forderungen,
- ordentliche Kündigung und Folgeansprüche,
- vorzeitige Beendigung/Kündigung Leasingvertrag und Folgeansprüche,
- Klärung und Durchsetzung von Herausgabeansprüchen,
- Prüfung und Geltendmachung von Sicherheiten, z. B. Bürgschaften/Schuldbeitritte, Kautionen, Abtretung von Versicherungsansprüchen,
- ggf. Strafanzeigen und strafrechtliche Vertretung in Ermittlungsverfahren bei Straftaten im Zusammenhang mit geleasten Objekten (Unterschlagung, Betrug etc.) sowie
- Prozessführung: bundesweite aktive Geltendmachung von Forderungen für Kreditinstitute sowie Abwehr von unberechtigten Ansprüchen gegen Kreditinstitute.
Ein Kernelement des Bankrechts – und damit auch unserer Arbeit in diesem Bereich – sind alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit Darlehen, im Speziellen mit Immobiliarkrediten.
Wir unterstützen Sie – ob Bank oder Sparkasse etc. –, wenn es darum geht, Ihre aktuellen Vertragsmuster oder AGB zu prüfen, beispielsweise für (Verbraucher-)Darlehensverträge. Sollte es notwendig sein, erstellen wir aber genauso auch neue Verträge oder Vertragsmuster exakt für Ihren Bedarf.
Gleichzeitig sind wir außerdem –wie auch im Leasingrecht – Ihre Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen, die sich während der Laufzeit von Darlehensverträgen ergeben können. Und natürlich unterstützen wir Sie, wenn Sie anwaltliche Unterstützung am Vertragsende oder bei der Abwicklung eines Darlehensvertrages brauchen: Wir klären die rechtliche Lage, setzen Ihre Ansprüche durch oder wehren unberechtigte Ansprüche ab.
Im Recht rund um Darlehen und Immobiliarkredite sind wir deshalb u.a. Ansprechpartner für folgende Themen:
- Prüfung und Gestaltung von (Verbraucher-)Darlehens-Verträgen,
- Klärung von Rechtsfragen bei verbundenen Verträgen,
- Prüfung von AGB auf Aktualität,
- Klärung von Fragen rund um den Widerruf eines Darlehensvertrages,
- Prüfung und Geltendmachung von Sicherheiten/Kreditsicherung, v.a. Bürgschaften/Schuldbeitritte, Herausgabe des Sicherungsgutes, Kautionen, Abtretung von Versicherungsansprüchen, Grundschulden/Hypotheken,
- vorzeitige Beendigung von Darlehensverträgen,
- ggf. Strafanzeigen und strafrechtliche Vertretung in Ermittlungsverfahren (z. B. bei Kreditbetrug/Eingehungsbetrug) sowie
- Prozessführung: bundesweite Geltendmachung von Forderungen für Kreditinstitute oder Abwehr von unberechtigten Ansprüchen gegen Kreditinstitute.
Als Spezialisten für Bankrecht beraten wir Banken und Finanzdienstleister nicht nur, wenn es um „Produkte“ wie Darlehens- und Leasingverträge geht. Auch Rechtsberatung und Vertretung zu Rechtsfragen im laufenden Betrieb einer Bank oder eines anderen Unternehmens im Bereich Finanzdienstleistungen sind Teil unseres Angebots.
Gerade bei der Beratung in diesem Bereich versteht es sich für uns von selbst, dass wir die sich ständig wandelnden nationalen und europäischen Vorgaben, z. B. im Hinblick auf Geldwäsche und Compliance, aber auch auf Geschäftsorganisation, Kapital- und Liquiditätsanforderungen etc., im Blick behalten und damit immer auf Höhe der Zeit beraten.
Geht es also um Rechtsfragen rund um den laufenden Betrieb einer Bank oder eines anderen Finanzdienstleistungsunternehmens sind wir auch dann gerne Ihre Ratgeber und Unterstützer, z. B. zu aufsichtsrechtlichen Themen, aber auch wenn Unterlagen, Dokumente und Verträge zu erstellen, regelmäßig zu überprüfen oder zu aktualisieren sind.
Unter anderem zu folgenden Themen beraten und vertreten wir Sie:
- Kreditwesengesetz, auch Beratung von Banken im Umgang mit der BafFin,
- KWG-konforme Umsetzung und Vertragsgestaltung, u.a. rechtssichere Gestaltung von Kundenverträgen/Musterverträgen, z. B. von
- Anlageberatungs- und Anlagevermittlungsverträgen,
- Allgemeinen Geschäftsbedingungen und
- anderen allgemeinen Rechtsdokumenten;
- Prüfung, Erstellung und Aktualisierung von Dokumenten für Beratungs- und Ausführungsdokumentation,
- Erstellung von Verhaltensvorschriften für Mitarbeitende, z. B. zur Erfüllung von Compliance-Anforderungen/internen Verhaltensrichtlinien,
- Rechtsfragen rund um Zahlungsverkehr mit Kunden,
- Durchsetzung von Zahlungsansprüchen oder Abwehr unberechtigter Forderungen, gerichtlich und außergerichtlich,
- Unterstützung bei Jahresabschlüssen, Rückstellungsmeldungen etc. sowie
- Unterstützung bei Schiedsverfahren/Ombudsmannverfahren.
Wir verstehen uns als Ansprechpartner für Banken, Sparkassen und Finanzdienstleister – in allen rechtlichen Belangen, die für diese Unternehmen von Relevanz sind. Unser Beratungsangebot endet aus diesem Grund nicht mit den klassischen Themen des Bankrechts.
Vielmehr sind wir für Sie auch Ansprechpartner, Berater und Vertreter für andere Themen, die sich im Zusammenhang mit dem Betrieb Ihres Unternehmens ergeben können.
Deswegen sind wir für Sie auch Ihre Ansprechpartner für folgende Themen:
- Insolvenzen, z. B. Forderungsanmeldungen, Abwehr von Ansprüchen nach Insolvenzanfechtungen,
- Datenschutz, z. B. Gestaltung notwendiger Erklärungen und Dokumente im Zusammenhang mit der DSGVO etc.,
- Geldwäsche, z. B. Beratung bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben aus dem Geldwäschegesetz etc. inkl. Compliance,
- Factoring und
- Kreditvermittlung